Kann die MPU tatsächlich verjähren?

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Eine MPU kann nach einer ausreichend langen Zeit umgangen werden. Vielfach wird hier von MPU Verjährung, besser gesagt der Verjährung einer MPU Anordnung gesprochen, ähnlich zu Tatbeständen anderer Art, die eine Verjährung beinhalten und damit die Straffreiheit für ein Vergehen nach dem Verstreichen eines festgesetzten, langen Zeitraumes bedeuten. Im Falle einer MPU würde das bedeuten, das Sie Ihren Führerschein nach einer ausreichend langen Zeit auch ohne das Ablegen einer MPU wiedererlangen können.

Im juristischen Sinne ist allerdings die "Verjährung" für Anordnungen der Fahrerlaubnis- und Straßenverkehrsbehörden nicht vorgesehen. Also ist der Begriff der MPU Verjährung hierbei falsch.

Dennoch ist es möglich eine MPU nach einer ausreichend langen Zeit zu umgehen. Das entscheidende dabei ist nämlich die Tilgungsfrist der Eintragungen im Verkehrszentralregister bezüglich der Anordnungen zu einer MPU. Nach einer Tilgung im Verkehrszentralregister dürfen Einträge nicht mehr wiederverwertet werden. Das heißt im Falle einer Anordnung zur Fahreignungsbegutachtung, kann die Fahrerlaubnisbehörde nach der Tilgung, keine Einträge mehr für Ihre Entscheidung heranziehen und bewerten.

Wie lange sind diese Fristen?

Es gibt unterschiedliche Aussagen darüber wie lange die Fristen gelten. Dabei wird im Zusammenhang mit der MPU immer von 10 und von 15 Jahren gesprochen. Grundsätzlich kann beides zutreffen, allerdings kann man davon ausgehen, dass ein Führerschein spätestens nach 15 Jahren, ohne eine MPU gemacht zu haben, neu beantragt werden kann.

Der Grund ist die Abhängigkeit der zwei Fristen von 5 Jahren und 10 Jahren. Die 5 Jahresfrist, die seit dem Vergehen ohne eine erneute Auffälligkeit jeglicher Art verstrichen sein muss. Dazu zählt jeder Verstoß im Verkehr, der einen Grund zur Anzweifelung der Fahrtüchtigkeit geben könnte. Selbstverständlich zählt Fahren ohne einen Führerschein dazu. Im schlimmsten Falle aber kann sogar eine Ordnungswidrigkeit, wie die rote Ampel mit dem Fahrrad zu mißachten, dazu zählen.

Erst wenn diese Zeit verstrichen ist, beginnt die eigentliche Frist von 10 Jahren an zu laufen. Diese steht für die Frist in der keine Fahrerlaubnis beantragt wurde, die nur in Verbindung mit einer MPU neu ausgeteilt werden hätte dürfen. Wenn innerhalb dieser 10 Jahre keine Anordnung zur MPU gegeben wurde, wird unwiderruflich jeder Eintrag im Verkehrszentralregister gelöscht und kann nie wieder herangezogen werden. Kaum zu reden von den Punkten, die sich so gut wie von alleine abbauen, in der langen Zeitspanne.

Also spätestens nach 15 Jahren, kann die Fahrerlaubnis einfach neu beantragt werden, ohne jemals eine MPU abgelegt zu haben.

Wenn jemand bereit ist, für sehr lange Zeit auf den Führerschein zu verzichten und sich eben mit Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad, Freunden und Familie zu arrangieren, so kann er sich die MPU ersparen.

Wir empfehlen aber jedem nach einer gewissen Zeit das Wagnis MPU dennoch einzugehen. Mit einer guten Vorbereitung ist die MPU auch aufs erste mal zu meistern!