Anordnung zur MPU wegen Alkoholauffälligkeit (Trunkenheitsfahrt)

trunkenheitsfahrt alkohol mpu

Laut dem Gesetzgeber wird eine MPU aufgrund von Alkohol angeordnet, wenn

  • eine Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (hier gilt absolute Fahruntüchtigkeit) bis zu unter 1,6 Promille stattfand und zusätzlich zum Promillewert noch weitere Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik vorliegen.
  • unabhängig von der Blutalkoholkonzentration, mehrere Auffälligkeiten mit Alkohol im Straßenverkehr wiederholt auftreten.
  • eine (erste) Trunkenheitsfahrt bei einer Blutalkoholkonzentration von min. 1,6 Promille stattfand.
  • wiederholte Trunkenheitsfahrt(en) nach vorangegangenem Verstoß und/oder bereits abgelegter MPU wegen Alkohol.

Da davon ausgegangen werden kann, dass hinter solch einem Verhalten ein problematischer Alkoholkonsum steckt, sollen die Gutachter aufdecken, ab wann und weshalb die Problematik des vermehrten Konsums entstand und letztendlich zu der Auffälligkeit geführt hat.

  • Warum wurde soviel Alkohol getrunken?
  • Ab wann wurde (erstmalig) soviel getrunken?
  • Wieviel Alkohol wurde maximal und zu den einzelnen Gelegenheiten getrunken?
  • Wie oft und was wurde getrunken?

Durch das Gutachten wird geprüft, wie sich der frühere Alkoholkonsum bis heute entwickelt hat. Es wird geklärt,

  • inwiefern eine Alkoholsucht entstanden ist,
  • ob auch ohne vorliegen einer Sucht, ein andauernder Verzicht gefordert werden muss,
  • oder ob nur eine Alkoholgefährdung vorgelegen hat, bei der eine Veränderung mit kontrolliertem Trinken ausreicht.

Die MPU wird also anhand des Verstoßes, der vorangegangenen Auffälligkeiten und der Höhe des Promillewertes anberaumt. Dabei soll zudem geklärt werden, welche Ausprägungen die Problematik hat. Die Medizin spricht hierbei von Abhängigkeit, fortgeschrittener Alkoholproblematik und von Alkoholgefährdung.

Wann kann von Alkoholabhängigkeit ausgegangen werden?

Wenn eine klinische Diagnose zur Abhängigkeit von einer suchttherapeutischen Einrichtung (Klinik, Krankenhaus, Station) gestellt wurde, wenn eine vergleichbare suchttherapeutisch unterstütze Maßnahme (ambulant oder stationär) durchgeführt wurde oder bereits eine Alkoholentwöhnung stattgefunden hat, kann der Gutachter von einer Alkoholabhängigkeit ausgehen.

Welche Maßnahmen braucht es bei einer Alkoholabhängigkeit, um die MPU zu bestehen?

Bei einer Alkoholabhängigkeit ist es notwendig zu beweisen, dass eine nachhaltige Problembewältigung zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt hat. Als angemessen wird dabei gesehen, dass eine nachvollziehbare Aufarbeitung der zugrunde liegenden Problematik mit suchttherapeutischer Unterstützung stattgefunden hat und eine ausreichend lange Zeit der Abstinenz nachgewiesen wird. Dabei muss konsequent auf alkoholhaltige Speisen und Getränke verzichtet worden sein und es muss konkret begründet werden können, wann und weshalb Sie den Entschluß zur Abstinenz gefasst haben.

So lange muss eine Abstinenz bei Alkoholsucht für die MPU eingehalten und belegt werden:

  • 1 Jahr nach Abschluß einer ambulanten oder stationären Entwöhnung.
  • Wenn vor der suchttherapeutischen Maßnahme eine längere Abstinenz bestand, danach noch mindestens 6 Monate. Die gesamte Abstinenzdauer muss dabei für die gesamte Phase (inklusive Therapie), bewiesenermaßen mindestens 1 Jahr (oder länger) betragen.
  • die Abstinenz von nennenswert länger als 1 Jahr wird bei ambulanten Langzeitmaßnahmen (inklusive Therapie) gefordert.
  • Sollte keine Therapie trotz diagnostizierter Abhängigkeit stattgefunden haben, so kann in begründeten Ausnahmefällen davon abgewichen werden. Allerdings braucht es dazu Abstinenznachweise über einen Zeitraum von nennenswert länger als 1 Jahr.

Wie sieht eine Fortgeschrittene Alkoholproblematik aus?

Von einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik wird ausgegangen, wenn Sie zum Beispiel nach einer bestandenen Alkohol-MPU, erneut mit Alkohol auffällig werden. Des Weiteren kann von einer fortgeschrittenen Problematik mit Alkohol gesprochen werden, wenn Sie nicht zu einem kontrollierten Alkoholkonsum in der Lage sind, das Trinkverhalten in der Vergangenheit wiederholt und erkennbar zu negativen Konsequenzen geführt hat. Das sieht der Gutachter so, wenn Sie trotz Warnhinweisen oder vermehrten Konflikten mit Alkohol, den Konsum nicht eingestellt oder reduziert haben.

Was braucht es, um bei der fortgeschrittenen Alkoholproblematik, eine MPU zu bestehen?

Um unter diesen Umständen eine MPU zu bestehen, bedarf es eines konsequenten und nachvollziehbaren Wandels durch die Aufgabe jedweden Alkohols. Sie müssen durchgehend motiviert sein, auch in Zukunft auf Alkohol zu verzichten und am besten das notwendige Selbstvertrauen und Selbstsicherheit haben, um in schwierigen Situationen nicht nach Alkohol zu greifen. Von Vorteil ist, wenn Sie bereits erste positive Erfahrungen gemacht haben, die Sie zu einem weiterem abstinenten Leben motivieren.

Abstinenzzeiten für die MPU bei fortgeschrittener Alkoholproblematik:

  • 1 Jahr gilt als ausreichend langer Zeitraum, für die Alkoholabstinenz. Kann zum Teil darunter liegen, jedoch nicht unter 6 Monaten.
  • Es müssen Laborbefunde über EtG (Abbauprodukt zum Nachweis von Alkohol) für den geforderten Zeitraum vorliegen.

Wann von Alkoholgefährdung gesprochen werden kann

Von Alkoholgefährdung kann gesprochen werden, wenn Sie Alkohol zur Verdrängung oder Bewältigung von negativen Stimmungen, Ereignissen oder zu Entspannung getrunken haben. Wenn eine überdurchschnittliche Gewöhnung gegenüber Alkohol existiert oder über längere Zeiträume unkontrolliert, exzessiv Alkohol getrunken wurde, trifft die Alkoholgefährdung ebenfalls zu.

Wie kann bei Alkoholgefährdung eine MPU bestanden werden?

Bei einer bewiesenen Alkoholgefährdung, muss das Trinkverhalten über einen längeren Zeitraum deutlich reduziert worden sein. Es muss eine Einsicht bezüglich eines problematischen Trinkverhaltens stattgefunden haben und die Auslöser des Trinkverhaltens wurden erkannt und verbannt. Dabei muss eine erkennbare Motivation zur Vermeidung des übermäßigen Alkoholkonsums vorhanden sein oder einige positive Erfahrungen zum geänderten Konsum dazu beitragen, in Zukunft einen gemäßigten Umgang mit Alkohol durchzuführen.

Dies muss für den kontrollierten Alkoholkonsum für die MPU nachgewiesen werden:

  • Ein mehrmonatiger Zeitraum, in der Regel von 6 Monaten, muss die Gewohnheitsänderung belegen können.
  • Bei derzeitigen Pausen ohne Alkohol, sollten konkrete Vorstellungen und Strategien vorliegen, wie bei erneutem Konsum, in Zukunft nur noch kontrolliert konsumiert wird.
  • Sollte es möglich sein, nur noch kontrolliert Alkohol zu konsumiert, so sollte das über einen ausreichend langen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu belegen sein. Bei dauerhaften oder zeitweisen Trinkpausen, trotz einer selbständigen Kontrolle über den Konsum, sollten diese ebenfalls über einen Zeitraum von 6 Monaten nachgewiesen werden. Zudem braucht es nachvollziehbare Strategien, wie ein möglicher Konsum nach dieser Pause nur noch kontrolliert stattfindet.

 

Was Sie sonst noch zu Nachweisen der Abstinenz über Leberwerte und EtG bei einer MPU wegen Alkohol wissen sollten >>