Mit dem Entzug des Führerscheins durch die Behörde erlischt die bisherige Fahrerlaubnis. Um wieder in den Genuss der Berechtigung zum Fahren eines Fahrzeuges zu gelangen, müssen Sie die Fahrerlaubnis und einen neuen Karten-Führerschein beantragen.
Einen Antrag können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz stellen. Diese ist meistens auch dieselbe Behörde, die die Fahrerlaubnis vorher entzogen hat. Die Neuerteilung nach einer Sperrfrist kann dann im Umfang Ihrer Fahrerlaubnisklassen erfolgen, die Sie vor der Entziehung besessen haben.
Durch das Strafgericht und die zuständigen Behörden wurde meistens nur eine Sperrfrist festgelegt, aber nicht ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist, auch tatsächlich die Fahrerlaubnis wieder erhalten. Die Sperrfrist legt nur fest, ab wann die Führerscheinstelle Ihnen frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf.
Die Führerscheinstelle oder Fahrerlaubnisbehörde prüft als übergeordnete Instanz bei jedem Antrag auf Neuerteilung, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Sollten unter Berücksichtigung aller bekannten Verstöße und Straftaten, Bedenken zu geistiger, körperlicher und charakterlicher Eignung bestehen, kann sie selbst bei jedem Einzelfall entscheiden und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordern oder nicht. Bei bestimmten Sachverhalten wird allerdings nicht mehr im Einzelfall entschieden, sondern grundsätzlich eine MPU gefordert. Die Zweifel zur Fahreignung müssen dann im Rahmen einer MPU bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) ausgeräumt werden.
Sachverhalte die immer eine MPU zur Folge haben:
- Führen eines Fahrzeuges mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
- Wiederholtes Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehrs, z.B. als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille.
- Die Fahrerlaubnis wurde in einem bestimmten Zeitraum wiederholt entzogen.
- Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss oder die unerlaubte Einnahme von psychoaktiven Medikamenten oder Substanzen.
- Alkohol- oder Drogenabhängigkeit.
- Ein erheblicher Verstoß oder wiederholte Verkehrsverstöße.
- Erhebliche Straftat oder Straftaten die im Zusammenhang mit dem Verkehr stehen und/oder der Kraftfahreignung stehen, bzw. wenn für die Straftat ein Fahrzeug genutzt wurde oder Anzeichen für ein hohes Aggressionspotential gegeben sind.
Hinweis: Zu den Fahrzeugen zählen nicht nur Autos und Motorräder sondern zum Beispiel auch Fahrräder.
Die Führerscheinstelle wird im übrigen, bevor Sie die Aufforderung zur MPU erteilt, auf Ihren Antrag zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis warten. Erst wenn der Antrag gestellt wird, wird Sie die konkrete Aufforderung zum Nachweis der Fahreignung durch eine MPU stellen.
Weitere Seiten
- Gesammeltes Wissen zur MPU
- Begutachtungsstellen für Fahreignung
- MPU Vorbereitung – Absolut notwendig
- Tipps für die MPU
- MPU Verjährung
- Bücher zur MPU Vorbereitung
- Unabhängige MPU Beratung
- Anlaufstellen im Netz – Quellen, Infos, Erfahrungsaustausch
- Unabhängige Rechtsberatung
- Software und Apps zur MPU Vorbereitung
- EU Führerschein