In Deutschland gibt es mittlerweile 16 akkreditierte Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (Stand Mai 2016).mpu-stellen deutschland

Hier finden Sie alle Begutachtungsstellen in Deutschland nach Postleitzahlen gelistet: BEGUTACHTUNGSSTELLEN nach PLZ

Eine Liste der aktuellen Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung nach § 66 FeV können Sie hier herunterladen (Stand 04.2016):
Träger Begutachtungsstellen für Fahreignung nach §66 FeV (PDF-12KB)

Nur die von der zuständigen Akkreditierungsbehörde der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zugelassenen Träger sind berechtigt Gutachten zu erstellen, die Deutschlandweit von den Fahrerlaubnisbehörden anerkannt werden.

Da die Kosten für Gutachten bundesweit einheitlich sind, müssen sich diese Stellen, die auch im direkten Wettbewerb zueinander stehen, durch Service, Empfehlungen und durch eine faire Bearbeitung behaupten und voneinander absetzen. In den meisten Städten sind 4-5 verschiedene Anbieter vertreten, in Ballungsräumen wie z.B. Berlin sind es mehr als 10. Einige sind auch Tochterunternehmen der anderen Träger oder auch eigenständige Unternehmen, die aber über ein Firmengeflecht wiederum zu einem Konkurrenten gehören oder in bestimmten Firmenverbänden zusammenarbeiten. Der Markt ist somit auf den ersten Blick zwar übersichtlich aufgeteilt, allerdings sind die jeweiligen Verhältnisse untereinander, eher undurchsichtig und damit gerade was das Angebot an Vorbereitungsseminaren dieser Anbieter und der eigentlich vorgeschriebenen Trennung der beiden Funkionen, als kritisch anzusehen.

Qualitätsstandards der Begutachtungsstellen

Die Begutachtungsstellen werden vom Gesetzgeber streng reguliert und müssen gewissen Qualitätsrichtlinien entsprechen. Eine Akkreditierung durch die zuständige Landesbehörde wird nach einer fachlichen Begutachtung des Bundesamt für Straßenwesen (BASt) unter anderem anhand von diesen Gesichtspunkten vorgenommen:

  • Erfolgt die Begutachtung der Fahreignung nach bundeseinheitlichen fachlichen Beurteilungskriterien?
  • Ist eine räumliche und sachliche Ausstattung entsprechend der Anforderungen gegeben?
  • Werden fachlich fundierte Gutachter eingesetzt?
  • Werden die drei Tage Fortbildungspflicht für die Gutachter jährlich eingehalten?
  • Ist die Nachvollziehbarkeit der Gutachten gewährleistet? Dies wird per Stichproben jährlich geprüft.

Begutachtungsrichtlinien der Gutachtenstelle für Fahreignung (BfF)

Die Begutachtungen der BfF werden immer anhand der vorgegebenen Begutachtungsrichtlinien der BASt durchgeführt.

Anhand der offiziellen Richtlinien orientieren sich die akkreditierten Gutachtenstellen und Gutachter.

Die Richtlinien liefern eine genaue Zusammenfassung
"[...] eignungsausschließender oder eignungseinschränkender körperlicher und/oder geistiger Mängel und sollen die Begutachtung der Kraftfahreignung im Einzelfall erleichtern."

Der Katalog der Richtlinien beinhaltet
"[...] grundsätzliche Beurteilungshinweise, Auswahl und rechtliche Stellung der Begutachtenden sowie die Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Kompensation von Mängeln [...]."

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, gültig ab 01. Mai 2014