drogen btm mpuEine MPU wegen Drogen und Betäubungsmittel wird häufig vom Gesetzgeber angeordnet, wenn

  • Hinweise zum Drogenkonsum (unabhängig vom Konsummuster) vorliegen,
  • Besitz von Betäubungsmitteln und/oder verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Verschreibung,
  • Fahrt und/oder Verkehrsauffälligkeit unter Drogeneinfluss stattgefunden hat.

Es wird dabei davon ausgegangen, auch wenn es bisher zu keiner Fahrt unter Einfluss oder einer Verkehrsauffälligkeit gekommen ist, das der Konsum von Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr getrennt werden können und deshalb ein Führerscheinentzug wegen Drogen notwendig ist. Der MPU Gutachter muss hierbei herausfinden, ab wann und warum es zum Drogenkonsum gekommen ist, weshalb die Trennung von Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht gegeben ist bzw. warum es letzendlich zu einer Verkehrsauffälligkeit unter Einfluss von Betäubungsmitteln gekommen ist.

Typische Fragestellungen bei der Drogen MPU:

  • Seit wann wurden Drogen genommen?
  • Warum wurden Drogen genommen?
  • Welche Drogen wurden wann und wie oft im Laufe der Zeit konsumiert?
  • Wurden verschiedene Drogen gleichzeitig konsumiert, z.B. auch mit Alkohol?
  • Wurde in der Zeit Alkohol getrunken und wie oft und welche Mengen?

Dabei wird geklärt:

  • Warum ist es überhaupt zum Drogenkonsum gekommen?
  • Warum der Konsum bestand eventuell trotz ersten Auffälligkeiten.
  • Wie kam es zu einer Zunahme bzw. zu einer Veränderung im Drogenkonsum?

Der Gutachter wird genau prüfen, ob sich eine sogenannte Drogenkarriere, also eine zunehmende Beziehung zu Drogen entwickelt hat.

  • Ist es zu einer Abhängigkeit von Drogen oder Medikamenten gekommen?
  • Gab es bereits eine fortgeschrittene Problematik zu Drogen oder
  • lag eine Gefährdung wegen Drogen ohne fortgeschrittene Drogenproblematik vor?
  • War es ausschließlich ein einmaliger, gewohnheitsmäßiger oder gelegentlicher Konsum?

Wann wird von einer Drogenabhängigkeit ausgegangen?

Der Gutachter und die Fahrerlaubnisbehörde gehen von einer Drogenabhängigkeit aus, wenn schon einmal eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (suchttherapeutische) Maßnahme durchgeführt wurde.

Es ist durchaus möglich, dass aufgrund von vorliegenden Befunden oder aus dem Verhalten der letzten zwölf Monaten begründete Tatsachen vorliegen, das während der Begutachtung eine solche Feststellung getroffen wird.

Welche Maßnahmen sind bei einer Drogenabhängigkeit nötig, um die MPU zu bestehen?

Bei einer Drogenabhängigkeit ist es wichtig bei der MPU aufzuzeigen, dass eine ernsthafte Problembewältigung zu einer stabilen Abstinenz geführt hat. Ganz gleich welche Drogen im Spiel waren, eine Alkoholabstinenz wird dabei immer zusätzlich gefordert, da sonst von einer Suchtverlagerung ausgegangen wird. Das wichtigste dabei ist, dass die zugrundeliegende Problematik der Abhängigkeit und die Muster der Abhängigkeit - idealerweise mit suchttherapeutischer Unterstützung - erfolgreich aufgearbeitet und überwunden wurden. Es muss eine überzeugende Motivation vorhanden sein, die drogenabstinente Lebensweise fortzuführen.

Als wirklich stabil kann eine Abstinenz eingeschätzt werden , wenn sie länger als 1 Jahr besteht und durch Ihre Einstellung und das soziale Umfeld gestützt wird. Es muss konkret begründet werden können, wann und weshalb Sie den Entschluß zur Abstinenz gefasst haben und welche (positiven) Veränderungen Sie währenddessen durchlaufen haben.

Diese Abstinenzdauer bei Drogenabhägigkeit muss für die MPU belegt sein:

  • 1 Jahr nach Abschluß einer ambulanten oder stationären Entwöhnung, wobei Nachsorgekontakte nicht zur Entwöhnungszeit zählen.
  • Wenn eine längere Abstinenz vor der suchttherapeutischen Maßnahme bestand, noch mindestens 6 Monate. Die gesamte Dauer der Abstinenz, inklusive Kinik- oder Therapieaufenthalte, muss nennenswert länger als 1 Jahr (mind. 1 Jahr) betragen.
  • Bei ambulanten Langzeitmaßnahmen muss die Dauer inklusive ambulanter Therapie, nennswert länger als 1 Jahr sein (seit Beginn der Therapie mind. 1 Jahr).
  • Ohne Therapie muss die Abstinenz mindestens 12 Monate nachgewiesen sein.

Wann wird von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik gesprochen?

Eine fortgeschrittene Drogenproblematik liegt für den MPU Gutachter vor, wenn ein mißbräuchlicher Konsum von Suchtmitteln und berauschenden Substanzen, hoch suchtpotenten Drogen oder der Konsum von mehreren verschiedenen Drogen, auch gleichzeitig (Polyvalentes Muster), vorliegt.

Was braucht es, um bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik die MPU zu bestehen?

Für ein positives MPU Gutachten muss Ihre Persönlichkeit und Ihr Charakter dahingehend gefestigt sein, um mit Selbstbewusstsein, selbstsicher und einem ausreichendem Maß an Durchsetzungsvermögen in verführerischen und belastenden Situationen, auch ohne Drogen zurechtzukommen. Sie müssen sich dabei von Ihrer alten Drogenszene und altem Freundeskreis, der eine Versuchung darstellen könnte, distanziert und am besten ganz getrennt haben. Es müssen postive Erfahrungen vorliegen, die einen weiteren Drogenverzicht überaus wahrscheinlich machen. Die nachgewiesene Abstinenzzeit sollte länger als 1 Jahr bestehen.

Diese Abstinenzdauer bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik muss belegt sein:

  • Nach einer suchttherapeutischen Maßnahme oder Therapie muss eine Abstinenz von 1 Jahr belegt werden.
  • Während einer ambulanten Maßnahme wird im Anschluß noch mindestens 6 Monate Abstinenz gefordert, insgesamt sollten mind. 1 Jahr drogenfreie Zeit nachgewiesen werden.
  • 1 Jahr Abstinenz wird auch bei Teilnahme an einer ambulanten Langzeitmaßnahme (inklusive der Therapie) gefordert.

Was genau ist unter einer Drogengefährdung zu verstehen?

Ausschließlich bei Cannabis, gehen Gutachter von einer Drogengefährdung aus, wenn gelegentlich, regelmäßig oder gewohnheitsmäßig konsumiert wird. Bei einem rein gelegentlichen Konsum von Drogen mit einem höheren Suchtpotential als Cannabis, kann der Gutachter dieselbe Einschätzung treffen. Ein rein gelegentlicher Konsum und damit eine Drogengefährdung ist gegeben, wenn eine verhältnismäßig niedrige Häufigkeit vorliegt und sonst keine Hinweise für eine andere Problematik gegeben sind.

Wie kann man bei Drogengefährdung die MPU bestehen?

Der Gutachter will sehen, dass Sie sich aus eigenem Problembewusstsein heraus dazu entschieden haben, auf alle Drogen zu verzichten. Alkohol spielt hier eine untergeordnete Rolle, sollte aber am Besten auch nicht oder in unproblematischer Häufigkeit konsumiert werden. Sie sollten - unabhängig vom Führen eines Fahrzeuges - auf jeden Konsum von Drogen verzichten wollen und Ihre Motivation zum zukünftigen Verzicht entsprechend begründen und darstellen können. Dabei sollten positive Erfahrungen Ihre Verhaltensänderung belegen und genaue Angaben zum Zeitpunkt und den inneren Motiven (nicht der Führerschein!) zum Aufhören gemacht werden können.

Die Abstinenz muss auch hier als ausreichend lang bewertet werden können:

  • Die drogenfreie Zeit sollte zur Begutachtung mindestens 6 Monate bestehen und nachgewiesen sein.
  • Bei einem regelmäßigen und/oder gewohnheitsmäßigen Konsum von Cannabis, sollte die Abstinenz als Nachweis einer stabilen Verhaltensänderung länger betragen, also mindestens 1 Jahr.

Bücher zur Rechtsberatung

"Führerscheinpabst" Theo Pütz gibt in seiner Studie einen umfassenden Einblick über Cannabis und den Führerschein im deutschsprachigen Raum.
"Neben grundsätzlichen Informationen zur Rechtslage (in D/A/CH), im Zusammenhang mit Drogen und Verkehrssicherheit, liefert das Buch aktuelle Beispiele zur Praxis von Behörden und Justiz, zu den geltenden Grenzwerten, der Auswirkung auf Konsumenten und bietet Infos und Tipps zum Verhalten im "Ernstfall".

E-Book als Kindle-Edition

 

Broschierte Ausgabe