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Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Wenn eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist, einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Jede Neuerteilung wird bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt.

Für den Antrag auf Neuerteilung müssen Sie sich mit einem amtlichen Dokument (Reisepass, Personalausweis) zur persönlichen Vorsprache bei der Führerscheinbehörde begeben. Die Kosten für die Bearbeitung eines Antrags auf Neuerteilung, liegen je nach Aufwand und Region bei bis zu 290 Euro.

Weitere Dokumente und Nachweise werden zum Teil zusätzlich benötigt, abhängig von den Führerscheinklassen, die Sie neu erteilt und beantragen wollen.

Zu dem Antrag auf Neuerteilung, wird die Führerscheinbehörde Ihnen die Auflage zum Nachweis der Fahreignung durch eine MPU nocheinmal mitteilen und von Ihnen erfahren wollen, bei welcher Stelle Sie das MPU Gutachten ablegen wollen. Daraufhin schickt die Behörde Ihre Akte an die gewünschte Begutachtungsstelle.

Dokumente und Nachweise für die Neubeantragung der jeweiligen Klasse

Motorrad und PKW

Wenn Sie nur Fahrzeuge nach den neueren Führerscheinklassen bis 3,5 Tonnen mit/ohne Anhänger (Klassen B, BE), Motorräder (Klassen A, A2, A1, AM) oder Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge oder Stapler (Klassen L, T) führen wollen, benötigen Sie diese Nachweise und Unterlagen:

  • 1-2 Lichtbild(er) (Biomoetrisch).
  • augenärztliches Gutachten / Zeugnis oder einen Sehtetst von einer anerkannten Teststelle, z.B. Optiker (Nicht älter als 2 Jahre).
  • Nachweis über Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Nachweise sind lebenslang gültig - somit meist noch vom letzten Führerschein anerkannt).

LKW und alles ab 3,5 Tonnen

Haben Sie früher einen alten Führerschein der Klasse 3 besessen, so konnten Sie Fahrzeuge bis 7,5 t führen (seit 1999 neue Klassen für alles über 3,5 t: C1, C1E, CE 79). Wollen Sie diese Eignung wieder oder falls Sie die frühere Klasse 2 bis 1998 bzw. ab 1999 die neue Klasse C hatten und alles über 7,5 t führen wollen, müssen Sie diese zusätzlichen Unterlagen und Nachweise beibringen:

  • Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs (ist lebenslang gültig - wird vom alten Führerschein anerkannt).
  • Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 / 2.2 FeV (nicht älter als 2 Jahre).
  • Nachweis / Bescheinigung über eine gesundheitliche Eignungsprüfung durch einen Arzt auf amtlichem Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nr. 1 FeV - nicht älter als 1 Jahr).

Personenbeförderungsschein / Bus

Sollten Sie des Weiteren auch noch im Besitz der Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung und / oder eines Busführerscheines gewesen sein und diesen neu beantragen, so brauchen Sie diese zusätzlichen Unterlagen:

  • Ein Medizinisches Gutachten, das eine Leistungbestimmung hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und der Reaktionsfähigkeit erfüllt. Der Nachweis ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen. Das Gutachten muss dabei jünger als 1 Jahr sein.

 

Bei allen Klassen wird grundsätzlich bei einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis noch ein Führungszeugnis bei den entsprechenden Behörden mit beantragt (falls sich diese nicht in denselben Räumen befinden - müssen Sie dieses eigens beantragen)!

Wenn Sie dann ein positives MPU Gutachten und sämtliche Nachweise und Dokumente vorlegen, können Sie in der Regel sofort einen vorläufigen Führerschein erhalten und sich einen neuen Karten-Führerschein ausstellen lassen, den Sie dann nach spätestens 14 - 18 Tagen abholen dürfen.

Der neue Führerschein trägt dann ab sofort als Ausstellungsdatum das neue Datum und ist je nach Klasse, unbefristet bzw. in Teilen befristet gültig.