tipps für die mpu rueckspiegel hinter sich bringen

Hier erhalten Sie unsere besten Tipps für die MPU und damit verbundenen Themen.

Alles was Ihnen von Nutzen sein kann, um die MPU hinter sich zu bringen. Und was Sie sonst alles beachten müssen, davor, mittendrin und danach.

Erfahren Sie Dinge die andere z.T. nur in teuren Seminaren als "Geheimnisse der MPU" verkaufen.

Bei uns ganz KOSTENLOS von echten Insidern für Sie zusammengestellt.

 

Entzug der Fahrerlaubnis - Freiwillig abgeben oder entziehen lassen?

Wenn Ihre Fahrerlaubnis nicht schon durch das Gericht oder die Polizei eingezogen wurde, gibt Ihnen die Behörde dabei die Wahl zwischen der angeordneten Entziehung (Aberkennung) als Verwaltungsakt mit gesonderten Verwaltungsgebühren (ca. 150 EURO) oder dem freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis, ohne Verwaltungsgebühren.

Seit 05.12.2014: Mit Änderung von § 4 des StVG Absatz 3, werden unter Ausschluß von wenigen Ausnahmen (z.B. innerhalb der Probezeit), Punkte nun auch dann gelöscht, wenn der Führerschein freiwillig abgegeben, also auf die Fahrerlaubnis "verzichtet" wird!
Aber: Besser Sie klären immer VOR einem Verzicht mit der Führerscheinstelle und dem Kraftfahrtbundesamt, ob Ihre Punkte nun gelöscht werden oder nicht, um auf der sicheren Seite zu sein! Falls Sie die klare Aussage erhalten, dass alle Punkte gelöscht werden, können Sie selbstverständlich freiwillig darauf verzichten und sich die Kosten sparen.

[Hintergrund: Vor der Änderung von § 4 StVG, durfte man niemals freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstanden. Der Grund war, das bei freiwilligem Verzicht, keine Punkte im Fahreignungsregister gelöscht wurden, wohingegen bei der angeordneten Aberkennung durch die Behörde, alle Punkte im Register gelöscht wurden und bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis wieder ein jungfräuliches Punktekonto entstand.]


Anordnung zur Begutachtung der Fahreignung durch die Führerscheinbehörde - Was Sie dazu wissen sollten

Die MPU wird wegen der Fahreignungszweifel als Voraussetzung zur Neuerlangung in der Führerscheinakte vermerkt. Wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen, wird dann erst automatisch von Ihnen die MPU als Nachweis Ihrer Fahreignung verlangt.

Sie können dann beim Antrag wählen, bei welcher MPU Stelle (Begutachtungsstelle für Fahreignung - BfF) Sie diese ablegen wollen und die Akte wird an diese BfF geschickt.

Sie erhalten dazu von der FSS eine Frist zur Beibringung des MPU Gutachtens gesetzt. Innerhalb dieser müssen Sie die MPU durchlaufen und das Gutachten einreichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, so gilt das als Weigerung der Anordnung und hat eine Ablehnung des Antrags zur Folge. Ausserdem fängt dabei eine Tilgungsfrist des vorangegangenen Vergehens (max. 10 Jahre) wieder an neu zu laufen. Das heißt, sollten z.B. schon 3 Jahre verstrichen sein, wird die Tilgungsfrist trotzdem wieder auf 0 Jahre zurückgesetzt!

Sollte Ihnen klar sein, das Sie eine von der Behörde festgelegte Frist nicht einhalten können, fragen Sie nach einer Verlängerung der Frist, die unter gewissen begründeten Umständen verlängert werden kann (negative MPU ist KEIN Grund!).

Sollte die Behörde keine Verlängerung zulassen oder bereits ein negatives Gutachten und eine erneute MPU bei einer anderen Stelle beantragt worden sein, achten Sie darauf das es innerhalb der Frist auch machbar ist. Ansonsten ziehen Sie besser den Antrag innerhalb dieser Frist zurück und stellen einen neuen nach einer gewissen Zeit, wenn Sie es zeitlich und persönlich auch schaffen, die MPU abzulegen.


Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) - Welche ist die richtige für mich?

Sie haben die Wahlfreiheit bei der Gutachtenstelle für Fahreignung. Von der Führerscheinstelle bekommen Sie eine Liste mit allen amtlich anerkannten und in der Region verfügbaren Trägern von Begutachtungsstellen (z.B. TÜV, DEKRA, pima-mpu etc.).

Hier finden Sie die komplette Liste mit ALLEN in DE verfügbaren Stellen nach Postleitzahlen.

Sie können frei entscheiden von welcher Organisation Sie begutachtet werden wollen. Sie können sich im Vornherein natürlich gerne informieren, wo es der Erfahrung nach vielleicht netter oder stressfreier zugeht. Denken Sie aber nicht, dass es irgendwo leichter wäre oder die Wahrscheinlichkeit zu bestehen höher liegt.

Jede Stelle wird nach strengen Richtlinien von den Behörden selbst geprüft und arbeitet nach festgelegten Standards. Suchen Sie sich lieber eine Stelle aus, die von anderen empfohlen wird, weil das Personal und die Gutachter dort relativ objektiv und umgänglich sind oder die Atmosphäre dort am angenehmsten sein soll, soweit das unter diesen Umständen überhaupt möglich ist. Diese Information erhalten Sie in Foren oder bei den kostenlosen Informationsveranstaltungen der BfF.


Sperrfristen bis zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis - Was das für Sie bedeutet und wie Sie diese verkürzen können

Eine Sperrfrist bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Zeit keine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erwarten können. Manchmal werden keine Sperrfristen verhängt, manchmal aber für eine längere Zeit, je nach Art des Verstoßes. Wenn eine verhängt wird, können Sie unter Umständen frühestens drei Monate vor Ende der Sperrfrist, einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Eine längere Sperrfrist können Sie verkürzen, indem Sie eine zusätzliche Nachschulungsmaßnahme absolvieren.

Daraufhin kann das Gericht, das Sie verurteilt hat, eine solche Sperre nach § 69 a StGB vorzeitig aufheben, sofern sich ein Grund dafür ergibt, dass Sie zur Verkehrsteilnahme mit Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind und die Sperrzeit schon mindestens 3 Monate dauerte. Pauschal kann das leider nicht für jeden Fall greifen. Das heißt, es wird immer Einzelfall bezogen geprüft und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Am wahrscheinlichsten ist es, das diese Maßnahme anerkannt wird z.B. als Ersttäter bei einer Auffälligkeit im Zusammenhang mit Alkohol. In diesem Falle müssen Sie eine anerkannte Schulungsmaßnahme durchlaufen und dann mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Führerscheinstelle (ab 1,6 Promille mit positiver MPU) bei der Staatsanwaltschaft die Sperrfristverkürzung beantragen.

Da jeder Fall sehr unterschiedlich geregelt wird und der Ausgang jeden Antrags ungewiss ist, ist es für jeden Fall besser, sich frühzeitig bei der Staatsanwaltschaft wegen einer Verkürzung zu informieren. Eventuell sollten Sie sich dabei von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, da die Klärung eine gewisse Zeit und Expertise in Anspruch nimmt.


Abstinenzzeiten und Nachweise bei Alkohol, Drogen und Medikamenten - Was Sie am besten machen sollten

Bei Auffälligkeiten mit Drogen, sollten Sie ab dem Zeitpunkt der Auffälligkeit, keine Drogen mehr konsumieren und absolut abstinent bleiben (am besten auch mit Alkohol!). Setzen Sie sich ein Ziel und gehen Sie strikt vor. Gerade am Anfang ist es vielleicht nicht einfach aber Sie werden sehen, es lohnt sich in vielfacher Hinsicht für Sie. Wenn Sie es alleine nicht schaffen abstinent zu bleiben, holen Sie sich professionelle Hilfe. In so gut wie allen Städten gibt es Selbsthilfegruppen, Öffentliche Träger und Einrichtungen, die sie bei einem abstinentem Lebenswandel oder einem Entzug unterstützen.

Beginnen Sie Ihre Abstinenzprogramme für die MPU frühzeitig, um ausreichend lange Zeiten nachweisen zu können. Kalkulieren Sie Ihre Abstinenzzeiten vom Tag der Auffälligkeit an genau und schließen Sie am besten frühzeitig kontrollierte Programme ab, um nicht unter Zeitdruck oder Zugzwang zu gelangen.

Gehen Sie sicher, das Sie zeitlich mit Sperrfrist, MPU Termin und etwaigen Nachschulungen bzw. Therapien, ausreichend nah beieinanderliegen! Seien Sie sicher, das Sie die Abstinenzzeiten lückenlos dokumentieren können und nicht Termine aus unvorhergesehenen Gründen wie z.B. Auslandsaufenthalte, Geschäftsreisen etc. verpassen.

Achten Sie immer auf die amtliche Anerkennung des Labors oder des Programmanbieters und auf forensische Bedingungen, unter denen die Proben entnommen werden.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verschreibungspflichtige Medikamente nehmen müssen, lassen Sie sich das frühzeitig und regelmäßig von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen, um die Ergebnisse rechtfertigen zu können.


Vorbereitung zur MPU - Wie Sie sich für die MPU vorbereiten sollten und wann Sie damit anfangen sollten

Eine Vorbereitung ist unerlässlich, um die MPU zu schaffen. Das beste ist immer, sie fangen so früh wie möglich an, sich mit der MPU auseinanderzusetzen. Gleich nachdem es nach Ihrem Vergehen absehbar ist, das es zu einer MPU Maßnahme kommen wird zum Beispiel.

Anfangen sollten Sie dabei mit dem Grundsätzlichen zu einer MPU wie Allgemeines, Ablauf, geforderte Nachweise und die Fristen und Besonderheiten bei Ihrer Fragestellung. Aber auch über Ihr Recht und Ihre Pflichten sollten Sie sich gründlich informieren.

Eignen Sie sich über so viele Quellen wie möglich Wissen an, z.B. über unsere Seiten, die der BASt, in Foren, anhand von Rechtsberatung, Büchern, mit Hilfe von Software und Filmen und den amtlichen Gutachtenstellen, die auch kostenlose Informationsveranstaltungen ausrichten.

Ob Sie dann für Ihre Fragestellung und Ihren ganz speziellen Fall letztendlich eine psychologische Begleitung und Kurse zur Vorbereitung benötigen, können nur Sie anhand Ihres Profils und für Ihren Fall einschätzen. Diese Antwort kann man Ihnen nicht abnehmen oder pauschal treffen. Es gibt immer wieder zahlreiche Fälle in denen es ausgereicht hat, sich auf eigene Verantwortung per Selbststudium und mit einer hohen Portion an Selbstreflexion mit der Problematik auseinanderzusetzen und aufs erste Mal eine MPU zu bestehen.

Auf der anderen Seite scheitern unzählige, weil Sie es eben nicht selbst können, mit ihrer eigenen Problematik auseinanderzusetzen und sich gebührend auf die psychologische Begutachtung während der MPU vorzubereiten. Dazu gibt es zahlreiche Psychologen und MPU-Kurs-Anbieter, die eine kostenlose Erstberatung offerieren, die Sie unbedingt einmal in Anspruch nehmen sollten, um für sich persönlich diese Frage zu klären.

Achten Sie allerdings im Falle einer psychologischen Vorbereitung besonders auf die Seriösität des Anbieters und fallen Sie nicht auf die Geld-Zurück- oder Bestehens-Garantien von unseriösen Anbietern herein!


Die Begutachtung - Wie sie sich richtig verhalten und was Sie erwarten könnte

Bei der MPU geht es rein um den Führerschein?
FALSCH!
Ihr Führerschein ist im Grunde bei der MPU und für die FSS absolut unbedeutend. Bei der Begutachtung geht es rein um Ihre Drogen-, Alkohol- oder Verhaltensproblematik und die daraus resultierende (fehlende) Fahreignung!

Sprechen Sie also so gut wie niemals darüber wie schwer es ohne Führerschein für Sie ist, auch wenn der Verlust Ihre Existenz bedrohen mag. Es geht immer nur um Ihre dahinterliegende Problematik und wie diese Ihr Leben negativ beeinflußt hat, bis hin zur Bedrohung Ihrer Existenz, die sich aus der Problematik ergeben hat! Es geht sozusagen um die Ursache und nicht um das Symptom. Die Fahreignung ist nicht allein dann gegeben, wenn Sie alle Regeln und Gebote kennen, sondern nur dann, wenn Ihre persönliche Einstellung, Lebensumstände und Verhalten es erlauben bzw. Sie dazu befähigen, ein Fahrzeug im Verkehr zu führen.

Sie stehen bei der MPU zu jeder Zeit unter Beobachtung.
Achten Sie deshalb auf Ihr Auftreten und berücksichtigen Sie diese Punkte:

  • Treten Sie nicht arrogant auf!
  • Verwickeln Sie sich nicht in Widersprüche, egal ob in Aussagen beim Psychologen oder in den Fragebögen!
  • Seien Sie nicht überheblich!
  • Verhalten Sie sich nicht respektlos!
  • Geben Sie sich nie unverantwortlich. Sie tragen die volle Verantwortung für ihr Handeln!
  • Uneinsichtigkeit sollte sich in keiner Ihrer Aussagen widerspiegeln!
  • Treten Sie aber nicht zu devot auf! Bewahren Sie sich trotz einer erniedrigender Behandlung Ihr Selbstbewußtsein und Ihre Würde.

Wie so oft im Leben, spielt leider auch bei einer MPU manchmal die Sympathie oder eben eine Antipathie zwischen dem Gutachter und dem Begutachteten eine (kleine) Rolle. Der Gutachter muss eigentlich immer objektiv bleiben und darf keine persönliche Meinung oder Wertung mit einfliessen lassen, die ausserhalb der Richtlinien und des Untersuchungsgegenstandes liegt.

Allerdings handeln auch Gutachter nur allzuoft subjektiv und so kann es sein, dass, obwohl Sie noch so gut vorbereitet sind und alle notwendigen Punkte für eine positive MPU erfüllen, eine Entscheidung in Frage steht und letzten Endes gegen Sie gefällt wird. Da aber MPU Gutachten so gut wie nicht anfechtbar sind, liegt es nun mal in seiner Macht, den Ausgang der MPU zu bestimmen und es im Sinne des Untersuchungsgegenstandes auch so zu begründen.

Ihnen allein obliegt dann die Beweispflicht, das der Gutachter eine falsche Einschätzung getroffen hat. Das bedeutet in jedem Fall für Sie, ein unmögliches Unterfangen. Denn jedes Gericht in diesem Land wird Ihnen auf Grund Ihrer Vorgeschichte, keinen Glauben schenken sondern der Erfahrung des Gutachters vertrauen. Also sparen Sie sich lieber diesen Aufwand und die Kosten. Genauso wie ein überteuertes und noch schwieriger zu bestehendes Obergutachten.

Sollten Sie tatsächlich bei Beginn der Begutachtung vom Gutachter immens abgekanzelt oder herabgesetzt werden, so können Sie immer noch von der Begutachtung und vom Vertrag zurücktreten. Sie sind schließlich ein Kunde der BfF und Auftraggeber der MPU, auch wenn Sie auf den (positiven) Ausgang einer MPU keinen Anspruch haben!

Informieren Sie sich besser im Vornherein anhand von Erfahrungsberichten anderer Teilnehmern, ob zum Beispiel besonders junge Gutachter in der BfF tätig sind oder wie die Erfahrungen mit Gutachtern dort im allgemeinen ausgefallen sind. Allerdings sind auch diese Erfahrungen rein subjektiv geprägt. Also wenden Sie nicht allzuviel Energie auf, anhand dessen die beste MPU Stelle zu finden, sondern gehen Sie auch zu kostenlosen Infoabenden der MPU Stellen und entscheiden Sie dann subjektiv für sich selbst, also nach "Bauchgefühl", ob die MPU Stelle für Sie die richtige ist.

Zuletzt noch ein Tipp zu Aussagen bzgl. Ihren Lebensumständen.
Ihre Lebensumstände sind ein wichtiger Teil der Begutachtung und der psychologischen Einschätzung. Sie müssen während der Begutachtung zwar immer ehrlich sein aber dennoch sollten Sie, wie z.B. vor Gericht auch, sich selbst nicht noch zusätzlich belasten.
Sollten Sie während der Aufarbeitung der Problematik nicht in allen Lebensbereichen wie z.B. Job oder Beziehung allzu positive Fortschritte gemacht haben oder gerade eine Ehekrise oder Arbeitslosigkeit durchlaufen, sollten Sie das nicht unbedingt in aller Einzelheit ausführen und besonders negativ darstellen oder sogar in Selbstmitleid versinken. Zeigen Sie keine unnötige Schwäche auf, denn darauf wird der Gutachter ansonsten seine Argumentation und Entscheidung im Gutachten zu sehr aufbauen.

Rücken Sie alles was Ihre weiteren Lebensumstände betrifft, in ein positives Licht! Erwähnen Sie negatives zu Ihrem Gunsten oder eher beiläufig, zum Beispiel als Einleitung für einen positiven Wandel oder als notwendiger Schritt für eine Veränderung und der positiven Aussicht darauf. Nicht bei allen Menschen kann es nur positive Veränderungen geben. Das Leben der meisten Menschen ist allzuoft ein Auf und Ab. Das weiß auch der Gutachter. Sie sollten sich zumindest bei der Problematik betreffend grundlegend geändert haben und Ihr weiteres Leben, in kleinen aber steten und positiven Schritten, im Griff haben.


Unmögliche Tests bei der Begutachtung - Welche Mythen sich darum ranken

So gut wie jeder der von der MPU hört, kennt den Mythos um den Kugeltest. Dabei soll der Proband angeblich versuchen, zwei oder drei Kugeln aufeinander zu stapeln. Das ist erwiesenermaßen ein großer Unsinn und ein Gerücht, das sich, ebenso wie der abfällige Name Idiotentest für die MPU, weiterhin hartnäckig hält. In keiner der uns bekannten Ausbildung von Gutachtern oder bei den Begutachtungen selbst, ist uns dieser Test über den Weg gekommen. Der Ursprung dieses Gerüchts lässt sich zudem heutzutage leider nicht mehr nachvollziehen.

Weiter gibt es den Mythos das man anhand von Beobachtungstests zu bestimmtem, unbedeutendem Verhalten, wie z.B. dem Hinsetzen ohne Aufforderung, dem Schließen der Türe ohne Aufforderung oder dem offen stehen lassen der Türe beim Betreten des Raumes, sofort durch die Prüfung fällt. Auch wenn es in der Natur des Gutachters liegt, bestimmtes unbewusstes, psychologisches Verhalten zu deuten und zu bewerten, so kann jemand der sich sonst normal verhält oder diese Dinge tut, nicht automatisch als ungeeignet zum Fahren eines Fahrzeuges abgestempelt werden. Dafür gibt es schließlich keinen wissenschaftlichen Beweis. Im Gegensatz dazu würde das nämlich sonst bedeuten, das jemand mit Schauspielerei und gutem Benimmunterricht, immer durch die MPU kommt.

Bestimmte Benimm- oder Verhaltensregeln gehören selbstverständlich zu unserer Gesellschaft. Aber es ist ja nicht auszuschließen, dass Sie sich in dieser ungewohnten Stressituation, die die MPU nunmal für Sie ist, auch ganz anders verhalten als sonst oder einfach durch den Wind sind. Sofern Sie sich also nicht während der Untersuchung unglaublich konfus und daneben benehmen, kann und wird Ihnen der Gutachter auf Grund dieser Punkte ganz bestimmt kein negatives Gutachten ausstellen. Sie sollten sich besser auf alle Punkte rund um Ihre Einstellung, Ihre Vergangenheit und Ihr Verhalten konzentrieren, als auf solch unbedeutenden einzelnen Dinge.


Das Gutachten - Was tun wenn es negativ ausfällt und was sie weiter beachten müssen

Anfechten können Sie ein negatives Gutachten so gut wie gar nicht. Sie können zwar vor Gericht gehen, aber das dauert unglaublich viel Zeit und von den weiteren Kosten und der wahrscheinlichen Niederlage vor Gericht, mal ganz abgesehen. Als letztes rechtliches Mittel zu Ihrem Schutz bietet sich nur ein sogenanntes Obergutachten an, das allerdings aufwändiger und kostspieliger (ca. 700 - 1000 EURO auf Ihre Kosten!) ausfällt. Denn hierbei muss dem erneuten Gutachter dargelegt werden, das der erste Gutachter falsch lag und das Ergebnis eigentlich positiv sein müsste. Mit allen zu untersuchenden Punkten Ihrerseits. Da eine Krähe bekanntlich der anderen kein Auge aushackt, können Sie sich den Ausgang selbst ausmalen.

Bei der Begutachtung können Sie vorher wählen, ob das Gutachten direkt an die Führerscheinbehörde geschickt werden soll oder ob Sie es zusammen mit einer zweiten Abschrift selbst erhalten sollen. Lassen Sie das Gutachten niemals direkt an die Führerscheinstelle (FSS) schicken! Sie tun sich niemals einen Gefallen, wenn es negativ ausfällt und die Führerscheinbehörde das Gutachten mitsamt der Ausführungen und Einschätzungen des Psychologen erhält und in Ihre Akte aufnimmt. Da das Gutachten als Entscheidungshilfe zur Neuerteilung dient und in Ihrer Akte vermerkt wird, könnte ein negatives Gutachten in den Händen der Behörde für Sie enorme weitere negative Auswirkungen haben.

Zusätzlich zum negativen Vermerk in der Akte könnte die Behörde der Meinung sein, das Sie eine weitere Nachschulung bis zum nächsten Antrag auf Neuerteilung brauchen. Ausserdem wird der Antrag auf Neuerteilung dadurch automatisch abgelehnt, was für Sie bedeutet, dass Sie automatisch länger bis zum erneuten Antrag und der Weiterleitung der Unterlagen an die neue BfF warten müssten und die Kosten für den Antrag (bis zu 290€) erneut anfallen.

Stattdessen sollten Sie warten, bis Ihre Akte von der BfF wieder bei der FSS ist und dann eine neue MPU bei einer anderen BfF wählen. Achten Sie auch auf die Frist, die Sie von der FSS zur Beibringung erhalten. Sollten Sie eine zweite MPU in dieser Frist nicht realistisch schaffen können, sollten Sie den Antrag auf Neuerteilung bei der FSS zurückziehen. Sie können dann jederzeit wieder einen Antrag auf Neuerteilung stellen und die nächste MPU mit einer neuen Frist anberaumen lassen.

Allerdings sollten Sie diesmal persönlich und zeitlich gut darauf vorbereitet sein, falls Sie es vorher nicht waren. Das beste wäre es, Sie lassen sich daraufhin mindestens weitere 3 - 6 Monate Zeit, damit der neue Gutachter nicht denkt, das der Zeitpunkt falsch gewählt sei (zu kurzfristig!).


Wie oft Sie das Gutachten wiederholen können

Diese Frage taucht immer auf, wenn die MPU negativ war: Wie oft kann man die MPU wiederholen?
Die einfache Antwort ist, im Grunde so oft Sie wollen. Nur wollen Sie das bestimmt nicht. Nicht wahr? Schließlich wollen sie nicht noch mehr Geld und Zeit verlieren.

Wenn das Gutachten negativ ausfällt, gibt es Gründe dafür. Eine mangelnde Vorbereitung, keine echte Aufbereitung der Gründe für die MPU oder andere Punkte in Ihren Aussagen oder ihrem Handeln, das den Gutachter zweifeln lässt.

Wenn Sie einmal oder gar ein zweites mal bei dem MPU Test durchfallen, sollten Sie sich in professionelle Hände begeben und mit einem erfahrenen Experten vorbereiten. Sie hatten bereits professionelle Hilfe und haben trotzdem ein negatives Gutachten? Das kann leider auch passieren. Leider fallen, auch und trotz Vorbereitung, immer noch rund 5 - 10 % beim ersten Mal durch. Am Ende liegt es aber immer an Ihnen (und natürlich dem Gutachter) und wie Sie das Gelernte verarbeiten und dem Gutachter gegenüber vermitteln. Trotzdem können natürlich auch andere Faktoren miteinspielen (siehe Tipp: Wie Sie sich richtig verhalten und was Sie erwarten können), wie eine schlechte Tagesform, ein Blackout oder andere unvorhersehbare Ereignisse.

Gehen Sie in diesem Fall dann mit Ihrem Vorbereiter noch einmal das negative Gutachten durch. Sollten Sie letzendlich das Gefühl haben, das die MPU Vorbereitung bei diesem Anbieter nicht die richtige für Sie ist, wechseln Sie für die weitere Vorbereitung zu einem anderen Experten, der vielleicht besser zu ihrem Typ passt und Ihnen damit eventuell eine größere Hilfe ist. Es gibt schließlich sehr viele MPU Vorbereitungsstellen und Beratungsanbieter,die Ihnen weiterhelfen können.

Egal was es ist, Sie sollten nicht in einen Trotz-Modus verfallen, sondern weiter an sich und den Gründen arbeiten, die bei den vorangegangenen Gutachten bemängelt wurden. So müssen Sie dann hoffentlich nicht noch ein zweites, drittes oder gar viertes Mal zu einer MPU!


Das Gutachten ist positiv - was dann?

Wenn Sie die MPU erfolgreich hinter sich gebracht und ein positives Gutachten erteilt bekommen haben, können Sie damit direkt zur Führerscheinbehörde gehen und sich Ihre neue Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Vorausgesetzt Ihre Führerscheinakte ist wieder bei der FSS angekommen. Üblicherweise wird nämlich die Gutachtenstelle Ihre Akte nach der MPU sofort wieder an die FSS zurückschicken und Ihnen das Gutachten austellen und wie gewünscht, per Post in zweifacher Ausfertigung an Sie senden. Manchmal verzögert sich oder überschneidet sich das Eintreffen. Erkundigen Sie sich also einfach telefonisch bei der FSS ob die Akte schon wieder eingetroffen ist und ob Sie heute direkt vorbei kommen können. Sobald der Sachbearbeiter dann das abschließende Fazit des Gutachtens gelesen hat und das Gutachten auf Richtigkeit wie z.B. die richtige Fragestellung und weitere Formvorgaben geprüft hat, wird er Ihnen Ihre Fahrerlaubnis erteilen und einen vorläufigen Führerschein ausstellen, für die Zeit bis der neue Führerschein in ca. 14 Tagen dann vorliegt.

Übrigens führt der neue Führerschein dann ab sofort das neue Datum als Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis. Auch wenn Sie vorher mehrere Jahrzehnte eine Fahrerlaubnis besessen haben, ab sofort wird auf dem Führerschein nur das Datum der neuen Erteilung und Ausstellung angezeigt. Das kann in einigen Fällen wie z.B. bei Abschluß einer Versicherung oder bei Anmieten eines Mietfahrzeuges eventuell zu Missverständnissen und einer Verweigerung oder höheren Tarifen führen, da es aussieht, als seien Sie ein Fahranfänger.
Für diese Fälle können Sie sich eine Bescheinung der Führerscheinstelle geben lassen, die beweist, dass sie über längere Zeit im Besitz einer vorhergehenden Fahrerlaubnis waren und über entprechend Fahrerfahrung verfügen. Führen Sie diese immer bei sich, um bei der Anmietung eines Mietwagens einen schriftlichen Nachweis zu haben oder legen Sie sie zu Ihren Akten, um diese für alle Fälle parat zu haben!


Das sind unsere besten Tipps für alles in Bezug auf die MPU. Wenn Sie selbst Erfahrungen gemacht haben oder Tipps zur MPU auf Lager haben, welche Sie zuvor noch nirgends gelesen oder gehört haben, können Sie uns gerne daran teilhaben lassen. Schicken Sie uns einfach eine kurze E-Mail mit dem Hinweis an die Adresse im Impressum. Unsere Leser werden es Ihnen danken!