tacho geschwindigkeit punkte mpuEine MPU wegen Überschreiten der zulässigen Punkte im Zentralregister, auch das Flensburger Punktekonto genannt (vor Mai-2014 Verkehrszentralregister - ab Mai-2014 Fahreignungsregister), ist nicht nur ärgerlich sondern wie in allen Fäller die zur MPU führen, ebenso vermeidbar. Meist ist der Entzug des Führerscheins durch wiederholte Auffälligkeit schon länger absehbar.

Bei wiederholten Verstößen und Punkten spielt ein uneinsichtiges Verhalten die größte Rolle, bis sich letztlich die Punkte bis zur maximalen Anzahl anhäufen und der Führerschein für längere Zeit entzogen wird.

Kurz vor dem Entzug wegen Verkehrsauffälligkeiten, ab 5 bzw. 7 Punkten informiert und warnt die Behörde zwar jeden, dass zu viele Punkte aufgehäuft wurden und man kurz vor dem Entzug der Fahrerlaubnis steht. Leider ändern aber nur die wenigsten daraufhin grundlegend und auf Dauer ihr Verhalten, um dem Entzug vorzubeugen. Wenn es dann schließlich zum Entzug kommt und man den Führerschein nach einer mindestens 6 Monate dauernden Sperrfrist wiederbekommen will, muss man eben ein positives MPU Gutachten vorlegen.

Mit der 2014 eingeführten Reformierung des Punktesystems durch neue Punktwerte für Vergehen und neuer Höchstwerte von ehemals 18 Punkten auf nun 8 Punkte, von wo an der Verlust der Fahrerlaubnis und eine MPU eintritt, ist die Lage für die meisten Betroffenen nicht unbedingt übersichtlicher geworden. Genauso verwirrend ist es zu wissen, wie bereits bestehende Punkte überführt oder welche Punkte für welches Vergehen vergeben werden.

TIPP: Sie können ihren Punktestand jederzeit kostenlos auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamts (KBA) checken: www.kba.de.

In diesen Fällen kann die Behörde eine MPU wegen Punkten oder Straftaten anordnen:

  • Bei einem besonders schweren Verstoß oder wiederholten schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln, wie z.B. Ordnungswidrigkeiten mit/ohne Regelfahrverbot und Straftatbeständen.
  • Bei einer oder mehreren Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z.B. Drogenschmuggel, rücksichtslosem Verhalten, Fahrerflucht).
  • Bei einer bedeutenden Straftat im Zusammenhang mit dem Verkehr bzw. unter Einsatz des Fahrzeugs stattfand (z.B. Einbruch, Raub etc. und Flucht mit dem Auto, Gefährdung von Leben, Straßenrennen), besonders wenn Anzeichen für ein hohes Aggressionspotential bestehen.
  • Bei allen Straftaten die allgemein ein hohes Aggressionspotential aufweisen und die Kraftfahreignung angezweifelt werden kann (z.B. Körperverletzung etc.).

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich ein solches Verhalten, in der Regel nicht ändert. Wenn man nun in Zukunft damit rechnen kann, dass diese Auffälligkeiten mit Aggressionspotential und eine Gefährdung anderer wieder passieren, so muss der Gesetzgeber zum Schutze aller eingreifen und die Fahrerlaubnis entziehen bzw. darf diese nicht wieder erteilt werden. Da es aber schon rein statistisch gesehen nicht bei allen zu einer Wiederholung ihres Verhaltens kommt, muss dies im Einzelfall erst durch eine MPU wegen Punkten / Straftaten geprüft werden.

Die Fragestellung der MPU wegen Punkten, Straftaten und Verkehrsauffälligkeiten dient hierzu der Überprüfung, ob die Beschuldigten sich ausreichend mit ihrem zumeist aggressiven oder gar kriminellem Verhalten auseinandergesetzt haben, ob Sie die dahinterliegenden Ursachen erkannt haben und ob sie genügend praktikable Strategien und Vorsätze haben, um in Zukunft eine regelkonforme und auffallensfreie Teilnahme am Verkehr sicherstellen zu können.

Während der MPU erhält der Betroffene damit die Gelegenheit, genügend Argumente gegen die Eignungsbedenken der Behörde vorzubringen und dem Gutachter gegenüber, alle Zweifel aus der Welt zu räumen.

Der Gutachter fragt bei der MPU auch intensiv nach den zeitlichen Abläufen und Gründen zu den Auffälligkeiten, also ab wann und warum es überhaupt zu den Auffälligkeiten und besonders warum es wiederholt dazu gekommen ist. Entscheidend sind dabei hintergründige Motive und Zusammenhänge, sowohl zeitlicher als auch psychologischer Natur.

  • Weshalb kam es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu der/den Auffälligkeit(en)?
  • Gibt es irgendwelche Hinweise zu Veränderungen im Lebenslauf beruflicher oder privater Natur, die einen Einfluss darauf hatten?
  • Welche Vorsätze gab es zwischenzeitlich, zur Vermeidung von erneuten Vorfällen?
  • Weshalb ist es dennoch zu erneuten Auffälligkeiten gekommen?
  • Wurden Aufbauseminare, verkehrspsychologische Beratungen nach § 71 FeV oder Schulungskurse durchgeführt? Welchen Nutzen hatten diese?
  • Falls zutreffend, wieso ist es trotzdem zu erneuten Auffälligkeiten gekommen?
  • Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass es nicht wieder zu erneuten Auffälligkeiten kommt?

Wichtig ist für den Begutachteten zu wissen, dass negative Verhaltensweisen, die man sich einmal angewöhnt hat, natürlich auch wieder verändert werden können! Dies müssen Sie aufrichtig und motiviert zeigen können.

Eine echte Veränderung setzt aber eine starke innere Motivation und den unbedingten Willen dazu voraus, sowie eine gewisse Zeit und Kontinuität, um sich mit allem damit zusammenhängenden auseinanderzusetzen und innere Einstellungen zu erkennen und zu korrigieren. Dies geschieht leider nicht über Nacht und bei den meisten Menschen auch nicht ohne die Hilfe einer professionellen Begleitung. Betroffene sollten sich deshalb gut überlegen wie Sie diese Bewältigung angehen wollen und am besten durch professionelle Hilfe intensiv auf die Fragestellung begleiten und vorbereiten lassen. >> Hier finden Betroffene z.B. unabhängige Hilfe.

Wir empfehlen Ihnen dazu auch noch einen wirklich guten Blog-Artikel darüber, wie man Gewohnheiten ändert und weitere Tipps & Tricks zum Ändern von Gewohnheiten von erfahrenen Psychologen und Trainern, allerdings ohne Verkehrsbezug jedoch prima für alle Fälle anwendbar.