Es gibt heiß diskutierte und stark angepriesene Wege, wie man ohne eine MPU in Deutschland wieder zu einem Führerschein gelangt. Der eine Weg ist über den EU Führerschein und der andere über die MPU im Ausland.

Neuer Führerschein aus einem EU-Nachbarland

Der am meisten genutzte Trick ist, sich einen Führerschein aus dem EU-Ausland zu holen, der trotz einer MPU Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, mutmaßlich legal im deutschen Straßenverkehr nutzbar ist.

Allerdings gilt es für diese Möglichkeit, auch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die wohl schwierigste ist, dass die zuvor für das Vergehen von der Fahrerlaubnisbehörde verhängte Sperrfrist abgelaufen ist und das man mindestens 185 Tage in diesem Land einen Wohnsitz angemeldet (Meldegesetz) hatte.

Als Grundlage dafür dient eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH):

"Die Regelungen zum Führerschein sind wesentliche Bestandteile der gemeinsamen Verkehrspolitik, tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und erleichtern die Freizügigkeit der Personen, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, der den Führerschein ausgestellt hat, niederlassen. Angesichts der Bedeutung der individuellen Verkehrsmittel fördert der Besitz eines vom Aufnahmemitgliedstaat anerkannten Führerscheins die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit der Personen. …"
[4]  Nach dem achten Erwägungsgrund dieser Richtlinie sollten aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit die Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis festgelegt werden.
[5]  Der 15. Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/126 lautet:
"Die Mitgliedstaaten sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung, die Erneuerung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."
[6]  Nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126 werden "[d] ie von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine … gegenseitig anerkannt".

 

Hier gibt's noch einen Beitrag vom ARD aus dem Jahr 2012, der die Gegebenheiten zum Enscheid des EUGH darstellt.

 

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Sie mindestens 185 Tage in dem jeweiligen EU-Land (Polen, Tschechien, Ungarn etc.) leben müssen, um auch tatsächlich einen solchen Führerschein erhalten zu können, der dann legal in Deutschland anerkannt wird. Wenn Sie über andere (halb-) legale Wege die Möglichkeit in Anspruch nehmen, um sich die 185 Tage zu verkürzen bzw. sich das über diverse Anbieter einfach nur Bescheinigen zu lassen, dann begeben Sie sich auf juristisch gefährliches Terrain. Die Staatsmacht muss Ihnen natürlich erst einmal das Gegenteil beweisen, aber die EU-Länder und deren Behörden arbeiten seit Kurzem eng miteinander zusammen, so dass die Möglichkeit auch besteht, dass es ans Licht kommt, dass Sie den Führerschein ohne einen vorgeschriebenen 185-tägigen Mittelpunkt mit eigenem Wohnsitz in diesem Land, erhalten haben.

MPU im Ausland ablegen

Ein anderer Weg wäre noch, die MPU im Ausland z.B. Tschechien zu machen, da dort eventuell die Kriterien nicht ganz so strikt wie bei uns ausgelegt werden. Allerdings muss das Gutachten auch von der deutschen Behörde anerkannt werden, was leider nicht immer der Fall ist. In diesem Fall haben Sie bereits einen enormen Aufwand für eine MPU im Ausland betrieben und zusätzliche Kosten gehabt, aber immer noch keinen Führerschein. Damit bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als Ihre MPU doch in Deutschland abzulegen.

Wenn Sie eine gültige und rechtlich unanfechtbare Fahrerlaubnis für Deutschland wollen, ist es wohl oder übel einfach besser, Sie bereiten sich in Deutschland ordentlich auf die MPU vor und holen sich Ihren rechtmäßigen deutschen Führerschein wieder. Dann können Sie sich wirklich sicher sein, dass alles anerkannt und rechtssicher ist. Und bei den Preisen für die ausländischen Führerscheine und MPU's, ist es nicht unbedingt teurer oder aufwändiger, aber auf jeden Fall sicherer, diesen Weg zu gehen.